AGB`s und Datenschutzerklärung
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Allgemeine
Geschäftsbedingungen (Stand 05/2011)
Unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von uns mit Unternehmen, öffentlich-rechtlichen juristischen Personen und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen abgeschlossenen Verträge.
§1. Sachlicher Anwendungsbereich
Nachstehende Bedingungen gelten für den Kauf von EDV-Anlagen und Geräten, für die Hard- und Software, für die Wartung während der Gewährleistungsfrist und für andere vereinbarte Leistungen. Internetauftritte und Webhosting.
§2. Geltungsbereich
Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Regelungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unserer Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen. Unsere Verkaufsbedingungen gilt auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller, auch wenn nicht ausdrücklich erneut darauf Bezug genommen wurde.
§3. Vertragsabschluß
Angebote sind freibleibend. An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns 30 Kalendertage gebunden. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sowie die Vertragsaufhebung sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Mündliche , per Fax, Mail oder sonstige Informationskanäle übermittelte Aufträge gelten gem. BGB auch als geschlossen. (gilt insbesondere bei Internetaufträgen und Webhosting) Das Widerrufsrecht gem. Fernabsatzgesetz bleibt unberührt.
§4. Einarbeitung, Dokumentation und Nutzungsrecht
Der Kunde erhält nach Maßgabe unserer Bestimmungen ein Nutzungsrecht an dem im Programmschein aufgeführten Programm sowie den zur Benutzung notwendigen Unterlagen und Dokumentationen. Es handelt sich mit Ausnahme der Betriebssoftware um ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht. Das Recht des Kunden, die Hardware zu veräußern, bleibt davon unberührt. Die zur Benutzung notwendigen Unterlagen umfassen beim Verkauf von Neuprodukten eine Dokumentation in deutscher oder englischer Sprache. Sollte der Hersteller diese aber gar nicht zur Verfügung stellen, weisen wir den Kunden vor Vertragsabschluß ausdrücklich darauf hin. In unseren Preisen ist eine kostenlose Einarbeitung und Installation in die von uns gelieferte Hard- und Software nicht enthalten. Diese Leistungen sind zusätzlich in Auftrag zu geben und werden von uns nach Aufwand berechnet oder von einer durch uns beauftragten Firma gegen Berechnung erbracht. Die Auswahl der Programme und die Beratung hinsichtlich der vom Kunden beabsichtigten Anwendungen sowie Einweisungen, Schulungen und sonstige technische Unterstützungen des Kunden sind nicht Vertragsgegenstand. Sie können Gegenstand eines gesonderten Vertrages sein. Ohne eine solche Vereinbarung trägt der Kunde das alleinige Risiko für die Auswahl der Programme und deren Eignung für die beabsichtigten Anwendungen.
§5. Leistungs- und Funktionsumfang (Hard+Software)
Der Leistungs- und Funktionsumfang der überlassenen Geräte und Programme bestimmt sich nach den bei Vertragsabschluß gültigen Produktbeschreibungen. Darüber hinausgehende Vereinbarungen in besonders gelagerten Fällen, wie z. B. über Kapazität, Zeitverhalten, Kompatibilität mit anderen Programmen oder Vernetzungsmöglichkeiten, sind abhängig von der kundenspezifischen Situation und sind ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren. Das gleiche gilt für individuell kundenspezifische Anpassungen der Programme oder sonstige spezielle Einsatzbedingungen.
§6. Lieferzeiten
Liefertermine oder Lieferfristen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Sie sind nur verbindlich, wenn sie als solche ausdrücklich gekennzeichnet sind. Geraten wir in Lieferverzug, den wir nicht zu vertreten haben, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Das Recht des Kunden, im Falle von uns zu vertretenden Leistungsverzuges oder aber von uns zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung, Schadenersatz zu verlangen, wird auf die Fälle leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten sowie vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragspflichtverletzungen durch einfache Erfüllungsgehilfen beschränkt. In diesen Fällen ist die Haftung außerdem der Höhe nach auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wir sind berechtigt, eine Ausweichanlage bzw. Ausweichsoftware bis zur Behebung der Verzögerung zum vereinbarten Zeitpunkt kostenlos zur Verfügung zu stellen. Gegenüber Kaufleuten wird, wenn eine Ausweichanlage nicht zum vereinbarten Zeitpunkt bereitgestellt wird, pauschalierter Schadenersatz für jeden Kalendertag des Verzuges in Höhe von 1/1500 des Nettokaufpreises gezahlt. Diese Verpflichtung endet mit Ablauf des Tages, an dem entweder die Ausweichanlage oder aber die zu liefernde Anlage übergeben wird. Uns bleibt das Recht vorbehalten, dem Kunden nachzuweisen, dass als Folge des Lieferverzuges gar kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden eingetreten ist. Setzt uns der Kunde, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind und wenn eine Ausweichanlage nicht gewünscht wird, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist zum Vertragsrücktritt berechtigt. Auch in diesem Fall ist unsere Haftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
§7. ERSTELLUNG UND ÄNDERUNG VON INTERNET-SEITEN
7.1 Wird die Erstellung oder Änderung von Internet-Seiten
vereinbart, so erhält der Kunde an diesen ein einfaches
Nutzungsrecht, das ihn zu deren Verwendung zu den vertraglich
vereinbarten Zwecken berechtigt. Wird ein Zweck nicht ausdrücklich
vereinbart, so gilt als Zweck die Präsentation des Kunden im
Internet. Die im Rahmen eines Angebots oder Auftrags entworfenen
oder erstellten Internet-Seiten sind inklusive der einzelnen
Bestandteile urheberrechtlich durch uns geschützt und dürfen weder
verändert noch weitergegeben werden, sofern dies nicht
ausdrücklich vereinbart wird. Wir stellt dem Kunden die
Internet-Seiten auf einem geeigneten Datenträger, per E-Mail oder
durch Übertragung auf einen Internet-Server zur Verfügung.
7.2 Die Internet-Seiten setzen sich aus einzelnen Dateien
bestimmter Dateiformate zusammen und werden auf Grundlage der im
Vertrag angegebenen Beschreibungen erstellt. Wir sind berechtigt,
alle zur Erstellung der Internet-Seiten notwendigen
Entscheidungen, insbesondere die Wahl der Programmiertechnik sowie
die genaue Ausgestaltung und Umsetzung des grafischen Designs,
selbständig zu treffen, es sei denn, hierüber liegt eine besondere
Vereinbarung mit dem Kunden vor. Hinsichtlich der Erstellung der
Internet-Seiten kann der Kunde Uns jederzeit Änderungswünsche
mitteilen. Wir unterbreitet dem Kunden diesbezüglich ein Angebot
zur entgeltlichen Änderung der Internet-Seiten, es sei denn, es
wurde eine anderweitige Vereinbarung getroffen.
7.3 Aufgrund der vielfältigen Konfigurationsmöglichkeiten
der Browser und Internet-Terminals lässt sich nicht vermeiden,
dass Darstellung und Funktionsfähigkeit der Internet-Seiten bei
einer bestimmten Konfiguration von der Vereinbarung abweichen. Die
Leistungspflicht von Uns beschränkt sich daher darauf, die
Internet-Seiten so zu erstellen, dass sie bei der zum Zeitpunkt
der Fertigstellung am häufigsten verwendeten Konfiguration den
vereinbarten Kriterien entsprechen. Die Leistungspflicht erstreckt
sich insbesondere nicht darauf, die Internet-Seiten so zu
gestalten, dass sie auch auf den zukünftigen Versionen der Browser
vereinbarungsgemäß angezeigt werden bzw. funktionieren. Aufgrund
der unterschiedlichen Leistungsspektren der Internet-Provider sind
Wir nicht verpflichtet, die Internet-Seiten so zu erstellen, dass
sie auch bei deren Veröffentlichung auf einem anderen als im
Vertrag bezeichneten Internet-Server fehlerfrei dargestellt werden
bzw. funktionieren.
7.4 Der Kunde ist verpflichtet, Uns alle Materialien
und Informationen, die zur Vertragserfüllung erforderlich sind,
unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Kunde
gewährleistet, dass sämtliche von ihm zur Verfügung gestellten
Materialien nicht gegen geltendes Recht verstoßen und frei von
Rechten Dritter sind.
7.5 Wir behalten Uns das Recht vor, den Kunden in
sämtlichen Medien als Referenz-Kunden zu nennen und auf dessen
Internet-Seiten zu verweisen. Der Kunde ist verpflichtet, auf den
Internet-Seiten, zu deren Nutzung er berechtigt ist, einen Hinweis
auf 2o2o.de in angemessenem Umfang zu dulden. Dieser Hinweis kann
mit einem Verweis auf die Internet-Seiten von 2o2o.de verbunden
werden.
§8. EINTRAGUNG IN
SUCHMASCHINEN
Wird die Eintragung in Online-Suchdienste von Internet-Inhalten
(Suchmaschinen) vereinbart, so gilt als Leistung die Anmeldung der
betreffenden Internet-Präsentation beim jeweiligen
Online-Suchdienst. Da über die Aufnahme und den Zeitpunkt einer
Eintragung der Betreiber der jeweiligen Suchmaschine entscheidet,
ist eine tatsächliche Aufnahme der Eintragsdaten in eine
Suchmaschine nicht zur Erfüllung von Uns obliegenden
Leistungspflicht erforderlich. Dem Kunden ist bekannt, dass von
ihm für die Anmeldung angegebene Daten, insbesondere Stichwörter
und Beschreibungen, nach der Aufnahme in eine Suchmaschine
allgemein zugänglich sind.
$9. DAUERSCHULDVERHÄLTNISSE
9.1 Wird ein Dauerschuldverhältnis vereinbart, so können
der Kunde und Wir den Vertrag ohne die Angabe von Gründen
mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich
kündigen. Bei Vereinbarung einer Mindestvertragslaufzeit
verlängert sich der Vertrag jeweils um die Hälfte dieser
Mindestlaufzeit, jedoch um nicht mehr als ein Jahr, sofern er
nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der jeweiligen
Vertragslaufzeit gekündigt wird.
9.2 Ist das Datum des Vertragsbeginns oder des
Vertragsendes nicht der erste Tag eines Monats, werden solche
Monate tagesanteilig abgerechnet.
§10. EIGENTUMS- UND ABTRETUNGSVORBEHALT
10.1Wir behalten Uns das Eigentum an einer
gelieferten Sache bis zur Zahlung aller Forderungen aus der
Geschäftsverbindung vor und zwar auch insoweit, als es sich um
Forderungen aus früheren Rechtsgeschäften handelt.
10.2 Die Übertragung eines Rechts steht unter der
Bedingung, dass der Kunde alle Forderungen aus der
Geschäftsverbindung, einschließlich aller aus früheren
Rechtsgeschäften hervorgegangenen Forderungen zahlt.
10.3 Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB,
gelten die Bestimmungen in 10.1 und 10.2 unter der Einschränkung,
dass sich der Eigentumsvorbehalt lediglich auf das konkret
vereinbarte Vertragsverhältnis bezieht und nicht auf
sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung erstreckt wird.
§11. Preis und Zahlung
Wir sind berechtigt, nach Vertragsabschluß eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Der Kaufpreis ist bei Übernahme der Ware netto ohne Skonto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer stets in bar zu zahlen, wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wird. Wir behalten uns vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten unsere Preise entsprechend zwischenzeitlich eingetretener Kostensteigerungen zu erhöhen. Übersteigt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, steht dem Käufer ein Kündigungsrecht zu. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen/Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, sofern diese nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt bzw. von uns anerkannt sind.
§12. Versand und Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung unser Lager oder das unseres Lieferanten verlassen hat. Der Transport erfolgt auf Kosten des Käufers. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über; wir verpflichten uns jedoch, auf Wunsch und Kosten des Kunden entsprechende Versicherungen gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden zu bewirken, wenn dieser es verlangt. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden, unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte aus Abschnitt 9, entgegenzunehmen. Teillieferungen sind zulässig.
§13. Gewährleistung
Zeigt sich innerhalb von 6 Monaten seit Ablieferung am Liefergegenstand ein Mangel oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, so sind wir zunächst nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung auf unsere Kosten berechtigt und verpflichtet. Bei Fehlschlagen von Nachbesserungen oder Ersatzlieferung kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen. Der Kunde hat den festgestellten Mangel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die schriftliche Mitteilung muss das defekte Teil und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer enthalten. Bei Verstoß gegen Vorbezeichnete Verpflichtungen entfällt unsere Gewährleistungspflicht. Der Kunde soll mit der Fehlermeldung eine Kopie des Lieferscheines übersenden. Zur Vornahme der nach unserem Ermessen notwendig erscheinenden Reparaturmaßnahmen oder Ersatzlieferungen hat der Kunde uns nach Rücksprache die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls sind wir von der Mängelhaftung befreit. Unsere Gewährleistungspflicht erstreckt sich nicht auf Schäden an Verschleißteilen, wie z. B. Druckköpfen, Farbbändern, Tintenpatronen, Tonermaterialien, Selentrommeln etc ... Durch etwa seitens des Kunden oder Dritter unsachgemäß ohne unsere vorherige Genehmigung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten, durch unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Öffnen der Geräte wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Werden vom Kunden oder Dritten Veränderungen an den gelieferten Anlagen oder an der gelieferten Software vorgenommen, erlischt der Gewährleistungsanspruch, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht auf die Veränderungen zurückzuführen ist. Für wesentliche Fremderzeugnisse treten wir unsere Haftungsansprüche gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses an den Kunden ab. Dieser ist verpflichtet, zunächst den von uns zu benennenden Lieferer des mangelhaften Fremderzeugnisses haftbar zu machen. Unsere eigene Haftung greift erst nach Erfolglosigkeit zumutbarer gerichtlicher Inanspruchnahme des von uns zu benennenden Lieferers des Fremderzeugnisses ein.
§14. Haftung
Weitere bezeichnete Ansprüche des Kunden, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. Bei Fortbestand unserer Haftung für leichte Fahrlässigkeit und bei Haftung in den Fällen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragspflichtverletzung durch einfache Erfüllungsgehilfen ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Unser Haftungsausschluss gilt nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht. Wir haften nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass wir deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben und der Kunde zusätzlich sichergestellt hat, dass diese Daten aus maschinenlesbarem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
§15. Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten Verpflichtungen aus unseren Lieferungen und Leistungen getilgt hat. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Kunden bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist.
Der Kunde ist berechtigt, die gelieferte Ware im gewöhnlichen Warenverkehr zu veräußern. Verpfändung und Sicherungsübertragung sind ihm untersagt. Von einer Verpfändung oder einer anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen. Veräußert der Kunde die von uns gelieferte Ware, so tritt er bereits jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung den Drittkäufern bekannt zu geben, uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen.
Überschreiten die zu unseren Gunsten vereinbarten Sicherheiten die noch offenen Forderungen um mehr als 20%, so geben wir nach unserer Wahl auf Verlangen entsprechende Sicherheiten frei.
§16. Inkassokostenklausel
Soweit die Forderungen gegen Kunden überfällig sind und das kaufmännische Mahnverfahren zu keinem Erfolg geführt hat, sind wir berechtigt, einen Inkassodienst mit der Geltendmachung der Forderungen zu beauftragen. Die dafür anfallenden Kosten in üblicher, einer anwaltlichen Inanspruchnahme entsprechenden Höhe, sind vom Kunden zu tragen.
§17. Gerichtsstand
Gerichtsstand in Zahlungsahngelegenheiten ist AG Auerbach.
§18. Anwendbares Recht
Es ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden; die Anwendbarkeit des einheitlichen "UN-Kaufrechtes" wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Datenschutzerklärung
Meine Datenschutzbestimmungen
- Wann nutze und verarbeite ich personenbezogene Daten?
Ich weiß, dass Ihnen der sorgfältige Umgang mit Ihrem personenbezogenen Daten sehr wichtig ist. Da der Datenschutz bei uns auch deshalb einen hohen Stellenwert einnimmt, halten wir uns bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung streng an die gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des Teledienstedatenschutzgesetzes. Grundsätzlich können Sie meine Webseite besuchen, ohne personenbezogene Daten zu hinterlassen. In einigen Fällen benötigen wir jedoch solche Daten von Ihnen und zwar:
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- Habe ich ein Recht auf Auskunftserteilung?
Selbstverständlich bin ich jederzeit bereit und verpflichtet, Ihnen gemäß BDSG Auskunft über sämtliche von Ihnen bei mir gespeicherten Daten zu erteilen. Kontaktieren Sie bitte hierzu mich per Mail sisal@online.de
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