Internet Auftritte und die Fallstricke

Sie haben einen Internet Auftritt oder verkaufen ihre Waren im Internet?

Ich werde versuchen Ihnen einen Überblick über das Internetrecht geben. Dabei werden ich besonders das Augenmerk auf die gewerbliche und private Nutzung des Internets und deren Risiken legen. Denn auch das Internet ist nicht rechtsfrei und es ist transparenter und gläserner, als es viele für möglich halten.

Die freundlicher Weise von Rechtsanwalt Wolf bereitgestellten Themen erheben für sich dabei keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind weder abschließend, noch stellen sie eine Rechtsberatung dar. Sie sollen aber für den Interessenten zu Denkanstößen führen. Entsprechende Probleme können nur an Hand des Einzelfalls individuell beurteilt werden.

Scheuen Sie sich nicht, unverbindlich Kontakt mit Herrn ReA Wolf aufzunehmen.

Dieser wird in einem ersten unverbindlichen Gespräch prüfen, ob ein anwaltliches Tätigwerden erforderlich oder ratsam ist. in diesem Fall, werden Sie transparent und ausführlich über Kosten und Risiken informieren.

Es gibt eine Vielzahl von Internetnutzern, welche Abmahnungen erhalten. Dabei sind private Nutzer genauso betroffen, wie gewerbliche Nutzer.

Bei gewerblichen Nutzern wird vor allem darauf geachtet, ob dieser einen rechtssicheren Internetauftritt, Onlineshop oder Ebay-Shop nutzt. Hält sich ein gewerblicher Nutzer nicht an die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben, können Mitbewerber (Wettbewerber) oder Verbände abmahnen. Wichtige Informationen über Abmahnung, strafbewehrte Unterlassungserklärung und rechtssicherer Internetauftritt finden Sie unter den Kategorien bei Herrn ReA  Wolf "Internetrecht allgemein" und "Internetrecht Wettbewerbsrecht".

Bereits an dieser Stelle sei anzumerken, dass Sie nach Erhalt einer Abmahnung keine Fehler machen sollten, da dies meist noch teurer wird. In vielen Foren und Blogs zum Thema wird geraden die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung eine so genannte modifizierte Unterlassungserklärung unter Nutzung des "Hamburger Brauchs" abzugeben. Dies ist meist richtig. Aber die Benutzung eines Musters einer modifizierten Unerlassungserklärung ist sehr riskant. Aus diesem Grund finden Sie ein solches Muster auf der von ReA Wolf  nicht. Rein tatsächlich kann es kein Muster geben. Nur an Hand des Einzelfalls lässt sich die Rechtslage und die erforderliche Vorgehensweise prüfen und planen. Unter "Internetrecht allgemein" finden Sie ein Vielzahl von Informationen zu Abmahnung und Unterlassungserklärung.

Weiter Informationen vom Rechtsanwalt

 

Unsere Internetauftritte werden durch Rechtsanwalt Michael Wolf betreut.

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Ihre Rechtssicherheit vom Anwalt muss nicht teuer sein